Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie Antworten auf Fragen, die uns Mietinteressenten häufiger stellen. Schauen Sie doch mal nach, ob wir Ihnen vielleicht auch schon hier weiterhelfen können!
- Welche Kosten entstehen bei Anmietung einer Wohnung?
- Wie kann ich meine favorisierte Wohnung besichtigen?
- Welche Dokumente benötige ich bei der Anmietung einer Wohnung?
- Darf ich Haustiere in meiner Wohnung halten?
- Was ist eine Bonitätsprüfung oder SCHUFA-Auskunft?
- Bekomme ich Unterstützung bei der Anmietung einer unrenovierten Wohnung?
- Was ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS)?
- Wer bekommt den WBS?
- Wie hoch sind die WBS-Einkommensgrenzen?
- Wo gibt es den WBS?
Welche Kosten entstehen bei der Anmietung einer Wohnung?
Ein Team von professionellen Mietverwaltern/Vermietern unterstützt Sie bei der Suche von Wohnraum entsprechend Ihrer individuellen Wünsche und Anforderungen. Alle Wohnungsangebote stammen aus unserem eigenen Portfoliobestand oder dem unserer assoziierten Unternehmen. Es entstehen dadurch keine Makler- oder Vermittlungsgebühren.
Bei Mietbeginn wird in der Regel eine Kaution (Mietsicherheit) fällig. Der Kautionsbetrag variiert von Wohnung zu Wohnung, normalerweise beläuft er sich auf drei Nettokaltmieten. Diese Kaution kann auf Antrag in drei Raten eingezahlt werden. Die Mietsicherheit wird ca. zwei bis drei Monate nach Beendigung des Mietvertrags und Abgeltung fälliger Ansprüche aus dem Mietvertrag wieder an den Mieter ausgezahlt.
Als Alternative zur klassischen Kaution empfehlen wir die "Moneyfix-Mietkaution" der Deutschen Kautionskasse.
Wie kann ich meine favorisierte Wohnung besichtigen?
Durch Terminabsprache mit dem Außendienst unserer Vermietungsabteilung, unserem Hausmeister oder ggf. dem noch dort wohnenden Vormieter.
Welche Dokumente benötige ich bei der Anmietung einer Wohnung?
Sie benötigen eine Kopie Ihres Personalausweises, einen Nachweis über die letzten drei Gehälter bzw. einen Rentenbescheid oder die Arbeitslosenbescheinigung bzw. den letzten Bewilligungsbescheid des Jobcenters.
Darf ich Haustiere in meiner Wohnung halten?
Kleintiere wie Zierfische, Hamster, Vögel etc., die in Käfigen leben, können in der Regel immer in der Wohnung gehalten werden. Unsere lokalen Mietverwalter helfen Ihnen gerne weiter, um Missverständnisse auszuschließen. Die Haltung von größeren Tieren wie Hunden oder Katzen bedarf der Zustimmung des Vermieters. Details zu den Bestimmungen über die Haltung von Haustieren finden sich in den einzelnen Mietverträgen und können bei Bedarf vorab eingesehen werden.
Generell gilt, dass es bei der Haltung von Haustieren in der Wohnung nicht zu Belästigungen der übrigen Mieter kommen und die Wohnung nicht beschädigt werden darf.
Was ist eine Bonitätsprüfung oder SCHUFA-Auskunft?
Kreditauskünfte zur Vertragssicherheit sind mittlerweile bei jedem neuen Mietverhältnis üblich. Nach der schriftlichen Einverständniserklärung des Mieters wird eine Bonitätsprüfung von Wirtschaftsauskunfteien bzw. der SCHUFA zu dem jeweiligen Mieter von der Vitus-Gruppe eingeholt. Die Auskunft macht ersichtlich, ob z. B. eine eidesstattliche Versicherung abgegeben wurde, Haftanordnungen zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung vorliegen, evtl. nicht vertragsgemäße Abwicklungen von Krediten oder anderweitige Verpflichtungen bestehen.
Bekomme ich Unterstützung bei der Anmietung einer unrenovierten Wohnung?
Im Rahmen von Sonderaktionen bieten wir oft auch unrenovierte Wohnungen zu besonders günstigen Konditionen an oder bieten fachliche oder finanzielle Unterstützung bei der Renovierung. Nähere Informationen erhalten Sie von unseren Vermietungsteams.
Was ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS)?
Der WBS berechtigt zum Bezug einer durch öffentliche Mittel geförderten Wohnung. Der Vermieter einer öffentlich geförderten Wohnung ist verpflichtet, den Nachweis eines gültigen WBS vor der Vermietung zu verlangen. Der WBS ist jedoch keine Garantie für eine erfolgreiche Wohnungsvermittlung.
Wer bekommt den WBS?
Personen oder Haushalte, deren Einkommen unterhalb einer bestimmten Grenze liegt, erhalten den WBS. Diese Einkommensgrenze ist abhängig davon, wie viele Personen zum Haushalt gehören oder ob bestimmte Freibeträge berücksichtigt werden können.
Wie hoch sind die WBS-Einkommensgrenzen?
"Grundlage ist das Bruttoeinkommen der Person oder des Haushalts nach Verminderung durch die geltenden Abzugsmöglichkeiten (Werbungskosten, Pauschalabzüge, verschiedene Frei- und Abzugsbeträge)." Entscheidend sind also Anzahl und Alter der Personen, die zum Haushalt gehören, sowie die individuelle Situation jedes Einzelnen. Die Einkommensgrenzen, die zum Erhalt eines WBS berechtigen, ändern sich regelmäßig. Die aktuellen Beträge erfahren Sie unter dem Punkt "Wo gibt es den WBS?"
Wo gibt es den WBS?
Der WBS wird vom Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa ausgestellt. Dort erhalten Sie alle weiteren Informationen.
Adresse:
Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa
Referat Wohngeld
Contrescarpe 73
28195 Bremen
Tel. (Allgemeine Auskunft): (0421) 361 6021
E-Mail: wohngeld@bau.bremen.de
Besuchszeiten Zimmer 1.02 Allgemeine Auskunft, Information und Antragsabgabe
montags von 8:00 - 15:00 Uhr
dienstags von 9:00 - 15:00 Uhr
mittwochs von 9:00 - 15:00 Uhr
donnerstags von 9:00 - 18:00 Uhr
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